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die Ausnutzung aller Steuerfreibeträge und Steuerfreigrenzen
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die Ausnutzung sämtlicher Tarifermäßigungen
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die vollständige Berücksichtigung aller Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, usw.
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die Vornahme von Sonderabschreibungen
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die Ausnutzung der gesetzlichen Bilanzierungswahlrechte, Bewertungswahlrechte und Ermessensspielräume
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die Bildung von steuerfreien Rücklagen
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die Glättung stark schwankender Jahresergebnisse zur Milderung des Progressionseffektes.
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die steueroptimierte Rechtsformwahl
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die steueroptimierte Planung der Unternehmensnachfolge
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die Steueroptimierung im Konzern
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die langfristige Planung von Vermögensübertragungen zur Minimierung der Erbschafts- und Schenkungssteuer